In Spanien müssen Immobilienbesitzer eine Nichtresidentensteuer bezahlen

Spanien ist schön und günstig im Lebensunterhalt. Und wer in Spanien ein eine Immobilie besitzt muss natürlich auch Grundsteuer bezahlen. Diese Tatsache ist den meisten Immobilienbesitzern bekannt. Weit weniger bekannt ist, dass sie auch Einkommenssteuer bezahlen müssen. Aus Sicht der Immobilienbesitzer ist dieser Steuer widersinnig, denn schließlich erwirtschaften sie mit den Immobilien keinen Gewinn, wenn sie der Immobilienbesitzer nicht vermietet, sondern nur für den Ferienaufenthalt nutzt. Für die spanischen Steuerbehörden macht das keinen Unterschied. Für Sie stellt die Ferienwohnung einen geldwerten Vorteil dar, da ihm ja das voll Jahr eine Immobilie zur Verfügung steht, die er mietfrei nutzen kann.

Welche Summe muss bezahlt werden

Die Steuerschuld richtet sich nach dem Katasterwert der Immobilie. Mittlerweile wurde der Katasterwert bei allen Immobilien nach 1996 bestimmt. In diesem Fall müssen 1,1 % von diesem Betrag versteuert werden. Die Steuer beträgt 24,7 %. Die Steuererklärung muss im darauffolgenden Jahr bis Jahresende eingereicht werden. Falls keine Steuererklärung abgegeben wird, ergeht der Steuersünder eine Ordnungswidrigkeit. In der Vergangenheit haben viele Steuerschuldner die Erklärung nicht abgeben, ganz einfach weil sie davon nichts wussten. In den letzten Jahren hat das Finanzamt diese Steuer nur selten überprüft. Dies hat sich jetzt geändert. Die Staatskassen in Spanien sind leer und so wird nach neuen Einnahmequellen gesucht. Säumige Steuerschuldner aufgrund eines Immobilienbesitzes in Spanien kommen da gerade recht. Die Finanzverwaltung arbeitet mit den spanischen Grundbuchämtern und Notaren zusammen und hat ausländische Immobilienbesitzer ausfindig gemacht. Nun werden diese angeschrieben und zur Zahlung der Steuer aufgefordert.

Verspätete Abgabe und die Kosten

Eingangsbereich
Eine Etagenwohnung gilt wie ein Ferienhaus: Seit es dem Staat schlechter geht, setzt man auch auf die Nichtresidentensteuer

Wer diese Steuererklärung mit Verspätung abgibt, aber noch keine schriftliche Erinnerung erhalten hat, der kommt mit einem Vergleichsweise geringen Aufschlag davon. Lediglich 15 % mehr muss der Immobilienbesitzer bezahlen. Falls die Verspätung allerdings mehr als 1 Jahr beträgt, kommen zu diesem Betrag noch Verzugszinsen in Höhe von 5 %. Richtig teuer wird es, wenn das Schreiben des Finanzamtes schon bei dem Betroffenen eingegangen ist. Nun muss er die Steuerschuld bezahlen und zusätzlich noch 50 % der Steuerschuld als Bußgeld. Auch hier kommen noch Verzugszinsen in Höhe von 5 % hinzu.
Wenn das Anschreiben bei dem Steuerschuldner per Einschreiben angekommen ist, muss er dieses innerhalb von 10 Tagen beantworten. Falls er das versäumt, muss er noch eine Strafe von 150 Euro bezahlen, auch wenn er die Steuererklärung sofort einreicht. Falls noch weitere Anschreiben ausgestellt werden, erhöht sich das Bußgeld. Die zweite Erinnerung kostet 300 Euro und die dritte 600 Euro, falls nicht innerhalb der Frist geantwortet wird. Erwähnt werden muss außerdem, dass durch den Brief die Verjährungsfrist, die normalerweise vier Jahre beträgt, wieder von vorne beginnt. Also können die Behörden die Steuerschuld weitere vier Jahre lang einfordern.

Oft erreicht der Brief den Empfänger nicht

Da die meisten Immobilienbesitzer nur wenige Wochen im Jahr in Spanien sind, werden sie häufig nicht angetroffen. Der Postbote hinterlässt einen Benachrichtigungsschein, mit dem der Brief innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden muss. Danach geht der Brief an den Absender zurück. In diesem Fall erscheint eine Benachrichtigung im Generalanzeiger was einer Zustellung gleichkommt. Nun beginnt erneut die Zehntagesfrist. Selbst wer sich strikt weigert, die Steuerschuld und das Bußgeld zu bezahlen, wird spätestens wenn er die Immobilie verkaufen möchte, zur Kasse gebeten.
Wer sich in der fraglichen Zeit in Deutschland aufhielt und nicht weiß, ob er eine Benachrichtigung erhalten hat, sollte besser sofort aktiv werden. Besser ist es, sofort die Steuererklärung abzugeben und nicht lange nach dem Anschreiben zu forschen. Falls ein Zustellversuch stattfand, erscheint die Nachricht im Generalanzeiger normalerweise einige Monate später. Somit gilt das Anschreiben als noch nicht zugestellt und das Bußgeld beläuft sich nur auf 15 %. Wer zuerst den Bescheid anfordert, muss mit 50 % Zuschlag rechnen. Hinterher muss er allerdings angefordert werden, damit fristgerecht innerhalb von 10 Tagen geantwortet werden kann, damit die 150 Euro vermieden werden.

Spanier oder Residenten müssen übrigens denselben Steuersatz für eine spanische Zweitwohnung bezahlen wie die Nichtresidenten in ihrer Steuererklärung. Der aktuelle Steuersatz ist 24,75%, und die Strafe für verspätetes Einreichen ist gestaffelt 5%, 10%, 15% und 20%. Für 2015 ändern sich allerdings die Steuersätze. Der eigentliche Steuersatz geht runter aber die Basis der Rechung rauf (je nach Kontrolljahr des Katasterwertes), so dass man am Ende leider in den häufigsten Fällen mehr bezahlt.

Comision gestion no residencia – ist das die Steuer?

Nein. Wer nun auf dem eigenen Kontoauszug auf einer spanischen Bank folgende Zeile in den Abbuchungen sieht, braucht nicht hoffen, dass es sich um die ‚Nichtresidenten Steuer‘ handelt. Jede Bank ist angewiesen den Nichtresidentenstatus alle 1-2 Jahre des Kontoinhabers zu überprüfen. Das ist nur die Gebühr der Bank für diese Überprüfung und hat leider nichts mit der fälligen Steuer zu tun:

comision gestion no residencia
Die Gebühr wird als ‚comision gestion no residencia‘ auf dem Kontoauszug vermerkt

Ich freue mich, wenn Sie den Beitrag mit Ihren Freunden teilen würden – so macher weiß nicht, dass der Wind von den Behörden in Spanien stärker wird – vergessen wird hier nichts mehr.

Wir persönlich beauftragten Nimar Consulting in Torrevieja, die verschiedene Servicepakete für Immobilieneigentümer anbietet. Sprechen Sie darüber einfach mit Frau Weinand (auf deutsch!) und grüßen Sie bitte ;-) Kennen Sie noch eine vertrauensvolle Firma oder Person, die Steuerangelegenheiten in La Marina regelt? Dann schreiben Sie dies doch bitte unten in einem Kommentar.

Viele Grüße,
J.Jester

Jürgen Jester

Unsere zweite Heimat ist La Marina etwas südlich von Alicante. Vor allem Ausflugsziele für die Region und Tipps rund um das Leben möchte ich hier vermitteln. Als (Teil)Resident gewinnt man hier viele Erfahrungen und so möchte ich Sie daran gerne teilhaben lassen. Wenn Sie glauben, hier fehlt noch ein wichtiger Beitrag, nehmen Sie bitte jetzt gleich Kontakt mit mir auf - ich freue mich über jedes Feedback.